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Spanische Justiz verzögert Umsetzung des EuGH-Urteils zur Amnestie
Obwohl Spanien aufgrund des EuGH-Urteils vom 16. Juli 2026 zur Rechtmäßigkeit des Amnestiegesetzes für die aufgrund des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums von 2017 verurteilten Politiker, Beamten und Aktivisten zur sofortigen Anwendung der Amnestie für alle betroffenen verpflichtet ist, lässt sich die politisierte spanische Justiz mit der Umsetzung des EuGH-Urteils Zeit. Die zuständigen Verfassungsgerichte in Spanien waren im Juli erst einmal in die Sommerpause gegangen. Das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) hat offiziell Zeit für eine „vertiefte Prüfung“ verlangt, bevor es das EuGH‑Urteil zur Amnestie vollständig anwenden werde. Das spanische Verfassungsgericht wird die Amnestie wahrscheinlich erst ab Oktober 2026 anwenden – nach Abschluss einer „verfassungsrechtlichen Prüfung“ und nach der Sommerpause.
Spanien amnestiert seit 1978 all seine Faschistischen Verbrechen, aber trotz gültigem EuGH-Urteil bis heute nicht demokratische Katalanische Politiker und Aktivisten
Wahrscheinlich müssen Carles Puigdemont und die betroffenen Politiker und Aktivisten noch bis November/Dezember 2026 warten bis Spanien die Amnestie vollständig auf sie anwenden wird. Hierbei handelt es sich um eine Verzögerungstaktik der spanischen Justiz, die nach europäischem Recht unzulässig ist, da Spanien dazu verpflichtet ist, das EuGH-Urteil mit sofortiger Wirkung anzuwenden. Die Europäische Kommission müsste jetzt nach europäischem Recht ein sofortiges Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einleiten. Während Spanien die schlimmsten Verbrechen der faschistischen Ära unter Franco bis heute aufgrund eines „Amnestiegesetzes“ von 1978 nicht juristisch verfolgt hingegen aber demokratisch gewählte katalanische Politiker die ein Unabhängigkeitsreferendum aufgrundlage der UN-Charta und des Selbstbestimmungsrechts der Völker veranstaltet hatten, seit 2017 juristisch verfolgt, ins Gefängnis gesperrt, oder ins Exil gezwungen hatte. Dieses Verhalten widerspricht grundlegend jeglichem demokratisch rechtsstaatlichen Verständnis und den Menschenrechten. Am 1.10. 2017 hatten sich 90,18 % der Katalanen in einem Referendum, das von katalanischer Seite mit aller demokratisch völkerrechtlicher Legitimität mit dem Einsatz internationalen Wahlbeobachtern veranstaltet worden war, für die Unabhängigkeit Kataloniens ausgesprochen. Woraufhin das katalanische Parlament die Unabhängigkeit erklärt hatte. Der spanische Staat ging hingegen mit brutaler Militärgewalt durch den Einsatz der paramilitärischen Guardia Civil gegen friedliche katalanische Wähler vor. Die Gewalt verursachte etwa tausend teils schwerverletzte, darunter Frauen, Jugendliche und Kinder. Das Verhalten des spanischen Staates ähnelt stark dem Verhalten einer kolonialen Besatzungsmacht, die in einem fremden Land ihr Kolonialsystem mittels Gewalt aufbaut.
Fazit
Katalonien verdient endlich eine internationale Anerkennung seiner Unabhängigkeit als eigenständiger Staat und seines Selbstbestimmungsrechts als eine eigenständige Nation. Es braucht einen friedlichen geordneten Übergang zur Umsetzung der Unabhängigkeitserklärung vom 27.10. 2017 oder zumindest ein zweites Referendum.
Quelle: taz.de
https://taz.de/EuGH-Urteil-zu-Puigdemont/!6196584/
Quelle: www.jungewelt.de
https://www.jungewelt.de/artikel/526472.spanien-kein-aufatmen-f%C3%BCr-carles-puigdemont.html
Quelle: overton-magazin.de
Quelle: rdl.de
https://rdl.de/beitrag/katalonien-spanische-polizei-pr-gelt-bei-unabh-ngigkeitsreferendum
Quelle: my-politics-blog.com
https://my-politics-blog.com/katalonien-amnestie-spaniens-justiz-sabotiert-eugh-urteil/
Quelle: my-politics-blog.com
https://my-politics-blog.com/eugh-urteil-amnestie-fuer-carles-puidgdemont/




